Intimes Foto veröffentlicht – 7.000 € Schmerzensgeld
Weil er ein intimes Foto seiner Ex-Freundin im Internet verbreitet hat, muss ein Mann seiner Ex-Freundin 7.000 Euro Schmerzensgeld zahlen, so das OLG Hamm.
Leitsatz: Wird ein intimes Foto ohne Zustimmung der abgebildeten Person im Internet veröffentlicht und erleidet die abgebildete Person dadurch einen gesundheitlichen Schaden, kann ihr wegen der Verletzung der Gesundheit ein Anspruch auf Schmerzensgeld und wegen der Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts in Gestalt des Rechts am eigenen Bild ein Anspruch auf Zahlung einer Geldentschädigung zustehen. Ein auf beide Anspruchsgrundlagen gestütztes Klagebegehren stellt einen prozessual einheitlichen Streitgegenstand dar.