Allgemeines Zivil-und Vertragsrecht
Das allgemeine Vertragsrecht / Zivilrecht enthält Regelungen, die für alle Vertragsarten im Zivilrecht innerhalb und außerhalb de Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) gelten, wenn keine vorrangigen bzw. spezielleren Regelungen existieren. Damit gelten diese Regelungen beispielsweise für Kaufverträge, Mietverträge, Dienstverträge ebenso wie für Werkverträge.
Auch wenn das Gesetz einige zwingende Rechtsvorschriften vorsieht, sind das allgemeine Zivil- und Vertragsrecht vom Grundsatz der Vertragsfreiheit geprägt. Danach können die an einem Vertrag Beteiligten in den Grenzen des geltenden Rechts vereinbaren, was Sie wollen.
Ein ganz wesentlicher Bestandteil meiner außergerichtlichen Beratungstätigkeit ist die Erstellung neuer und die Prüfung bereits bestehender Verträge. Meine anwaltliche Tätigkeit umfasst nicht nur die Vertragsgestaltung und Vertragsprüfung, ich unterstütze Sie auch bei der Durchsetzung und Wahrung Ihrer Rechte gegenüber Ihrem Vertragspartner im Verhandlungswege.