Eine Terrasse ist ein Bauwerk – Mängelansprüche verjähren erst nach 5 Jahren (OLG Düsseldorf, Urteil vom 25.4.2019 – 5 U 91/18)

Der Sachverhalt: Die Kläger hatten den Werkunternehmer mit der Erneuerung ihrer Terrassenanlage beauftragt. Hierzu wurden die alten Terrassenplatten abgestimmt und entfernt, neue Platten im Mörtelbett auf einer schon vorhandenen Bodenplatte verlegt, sowie

2. September

Eine prüfbare Schlussrechnung ist nicht automatisch richtig (OLG Düsseldorf, Urteil vom 14.6.2019 – 22 U 248/18)

Der Sachverhalt: Der Beklagte hatte den Kläger mit diversen Gewerken beauftragt. Nach der Kündigung des Bauvertrages durch den Beklagten hat der Kläger seine Schlussrechnung gestellt. Der Beklagte hat die Rechnung geprüft und

2. September