EuGH C-290/16 (Urteil v.06.07.2017): Rückerstattung von Gebühren und Steuern bei Flugstornierung

Luftfahrtunternehmen dürfen die für Steuern, Flughafengebühren und sonstigen Gebühren ihren Fluggästen in Rechnung gestellten Zuschläge und Entgelte nicht in den Flugpreis einbeziehen. Die Steuern und Gebühren sind immer gesondert auszuweisen. Dies entschied

16. August