Privater PKW-Verkäufer haftet gegenüber Kfz-Händler für falsche Zusicherungen

Ein Kraftfahrzeughändler kann vom privaten Verkäufer die Rückabwicklung eines Kaufvertrages über ein Gebrauchtfahrzeug verlangen, wenn das verkaufte Fahrzeug entgegen den Vereinbarungen im Kaufvertrag nicht unfallfrei und nicht nachlackierungsfrei ist. Das kann auch dann gelten, wenn der Händler das Fahrzeug vor Vertragsabschluss in der eigenen Werkstatt untersucht hat. Das hat der 28. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm am 16.05.2017 entschieden und damit das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Dortmund abgeändert.

Urteil  des Oberlandesgerichts Hamm vom 16.5.2017 (28 U 101/16),

http://www.olg-hamm.nrw.de/behoerde/presse/pressemitteilung_archiv/02_aktuelle_mitteilungen/083-17-privater-Verkauf-und-falsche-Zusicherung.pdf