LG Nürnberg-Fürth: Wiederholte leicht verspätete Mietzahlungen können eine ordentliche Kündigung rechtfertigen
In dem entschiedenen Fall hatte der Mieter mehrfach die Miete um einige Tage verspätet gezahlt, obwohl ihn der Vermieter zuvor wiederholt aufgefordert hatte, pünktlich zu zahlen. Das Berufungsgericht sah in den verspäteten Mietzahlungen die für die ordentliche Kündigung notwendige nicht unerhebliche Pflichtverletzung.
Die Entscheidung zeigt wie wichtig die pünktliche Überweisung der Miete ist, wobei der Entscheidung keine allgemeinverbindliche Bedeutung dergestalt zugemessen werden kann, dass verspätete Mietzahlungen in jedem Fall eine ordentliche Kündigung rechtfertigen. Zu beachten ist nämlich, dass das Gericht im vorliegenden Fall erhebliches Gewicht auf die vorangegangenen Abmahnungen legte, in denen der Vermieter auf die Wichtigkeit der fristgerechten Mietzahlung hingewiesen hatte.
(LG Fürth, Beschluss vom 17.03.2017 – 7 S 6617/16)