Vermieter

Mieter müssen Hausmeisternotdienst nicht bezahlen (BGH Urteil vom 18.12.2020 – VIII ZR 62/19)

Kosten für Hausmeisternotdienst sind keine umlagefähigen Betriebskosten Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Vermieter die Kosten für eine Notfallbereitschaft des Hausmeisters nicht auf die Mieter abwälzen dürfen. Das Geld hatte der Vermieter dem Hausmeister für eventuelle Noteinsätze außerhalb der üblichen Geschäftszeiten gezahlt. Die Pauschale belief sich [ … ]