Halter

Parken auf privaten Parkplätzen: Autohalter müssen den Fahrer benennen, sonst haften Sie selbst für ein „Knöllchen“ (BGH Urteil vom 18.12.19 – XII ZR 13/19)

Der Sachverhalt: Die Klägerin, ein mit der Bewirtschaftung privater Parkplätze befasstes Unternehmen, betreibt für die jeweiligen Grundstückseigentümer zwei Krankenhausparkplätze. Die Benutzung ist für eine Höchstparkdauer mit Parkscheibe kostenlos; zudem gibt es gesondert beschilderte, den Krankenhausmitarbeitern mit Parkausweis vorbehaltene Stellflächen. Durch Schilder wird darauf hingewiesen, dass [ … ]