Urteile Mietrecht

Betriebskostenabrechnungen können Silvester bis 18 Uhr eingeworfen werden (LG Hamburg 316 S 77/16)

Problem / Sachverhalt Nach § 556 Abs. 3 BGB muss der Vermieter die Abrechnung dem Mieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums mitteilen. Wenn, wie in dem vor dem Landgericht Hamburg  entschiedenen Fall, der Vermieter diese Frist sprichwörtlich bis zur [ … ]

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